Fallende Zinssätze, schwache Renditen: Die Lebensversicherung taugt schon längst nicht mehr als Instrument der privaten Vermögensbildung. Daher lautet der Rat der Experten: Jetzt aussteigen aus der Lebensversicherung – und das Geld in wirklich rentierliche Geldanlagen investieren.
Doch welche Ausstiegsvariante ist für Sie als LV-Policeninhaber die beste? Der Rückkauf der Lebensversicherung? Oder das Beleihen der Lebensversicherung? Der Markt bietet viele Möglichkeiten, sich von seiner Lebensversicherung zu trennen – doch nicht alle Anbieter können ihre Versprechen auch halten.
Ankaufmodelle
| Angebot I: Ankauf gegen Kaufpreiszahlung |
Angebot II: Ankauf und Kapitalverwendung |
Angebot III von Der Freie Berater: Dienstleistungsauftrag zum Zwecke der Auszahlungsmaximierung |
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Unter dem Ankauf von Lebensversicherungen versteht man klassisch ein Kaufangebot gegen Zahlung eines Kaufpreises durch den Käufer. In diesem Fall verkauft der Versicherungsnehmer seinen Vertrag an einen Dritten und erhält hierfür einen in der Regel um 10 bis 15 Prozent über dem Rückkaufswert liegenden Kaufpreis. Der Kunde erhält den Kaufpreis zur freien Verfügung. |
In diesem Modell kauft der Aufkäufer den Vertrag, kündigt diesen und investiert den Rückkaufswert in irgendwelche Kapitalanlagen bzw. Projekte. In der Erwartung einer Gewinnerzielung verspricht der Aufkäufer dem Verkäufer eine über dem Rückkaufswert liegende Auszahlung zu einem festen Zeitpunkt (beispielsweise Verdopplung des Rückkaufswertes in 8 bis 10 Jahren) und ggf. jährliche Ausschüttungen bzw. auch kleine anfängliche Einmalzahlungen. Der Kunde erhält den Kaufpreis damit erst später zur freien Verfügung. Er tätigt in Wahrheit durch Investition seines Rückkaufswertes eine Kapitalanlage. |
Dieses Dienstleistungsangebot erstreckt sich auf das Erzielen der maximalen Rückzahlung von der Versicherungsgesellschaft. Hier wird von den Anbietern unter Ausnutzung sämtlicher Rechtswege und Rechtsmittel (außergerichtlich und auch gerichtlich) die Rückzahlung sämtlicher Beitragsaufwendungen angestrebt. Dabei kann der Anbieter je nach Situation den Vertrag des Kunden kaufen oder sich lediglich zur Durchführung der Dienstleistung direkt oder indirekt (durch Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts) beauftragen lassen. Das Kostenrisiko der Auseinandersetzung tragen die Anbieter der jeweiligen Dienstleistung. Im Gegenzug verlangen sie eine Abwicklungspauschale sowie eine Gewinnbeteiligung an dem ggf. erzielten Mehrerlös. Der Kunde hat den Rückkaufswert des Dienstleisters sofort zur Verfügung und erhält zusätzlich den Mehrerlös nach Abschluss der Auseinandersetzung mit der Gesellschaft. |
Unser Tipp: Verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung an Der Freie Berater. Wir haben für Sie eine besonders kostengünstige, rentierliche und nicht zuletzt unbürokratische Ankaufslösung entwickelt. Ihr Vorteil: Sie erhalten den Rückkauf-Wert Ihrer Lebensversicherung nach dem Verkauf sofort ausgezahlt, und das selbstverständlich in voller Höhe! Doch damit nicht genug: Der Freie Berater kämpft gegen die Versicherer und versucht, noch weitere Rückerstattungen für Sie zu erstreiten. Hierfür nutzen wir die aktuelle Rechtsprechung in der Europäischen Union aus – und das ganz ohne Risiko für Sie! Wie ein Robin Hood setzen wir uns für Ihre Interessen ein – und gehen der Konfrontation mit den „mächtigen“ Lebensversicherern keinesfalls aus dem Weg!
Damit ist klar: Nicht das Beleihen, nur das Verkaufen der Lebensversicherung führt Sie zu Ihrem Ziel. Der Freie Berater sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem vollen Recht kommen – und sich maximal rentierlich von Ihrer LV-Police trennen können.
Verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung an Der Freie Berater – schnell und unkompliziert über unser Online-Formular!