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Serie: Produkte, die die Welt nicht braucht
Der Freier Berater zeigt auf, warum die zweifelhafte Geldvermehrung durch das Internet immer noch erfolgreich ist.
Die Devise, „Das Geld ist nicht weg, es hat nur jemand anderes“ ist weiterhin auch bei zweifelhaften Internetgeschäften aktuell, berichtet Anlegerschutz-Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Schulte. Das Versprechen der Traum-Rendite verleitet weiterhin dazu, auch im Onlineverkehr sämtliche Vorsicht über Bord zu werfen. Dabei wird vielen Opfern erst spät bewusst, wie leichtfertig sie das Geld umverteilt haben.
Meist wird mit tollen Versprechungen und einfachsten System das Geld aus der Tasche gezogen. Ein aktueller Fall hat erst kürzlich das positive Image der Stadt Marbella genutzt, um hier per Internet gleich reihenweise Geld einzusammeln. Die Täter gründeten eine Gesellschaft nach englischem Recht und traten nur virtuell im Internet auf. Ein Portal gab Geldanlegern der Gesellschaft das Gefühl der professionellen Geldanlage.
Professioneller Auftritt verspricht Traumrendite
Die Beträge wurden über ein Unternehmen mit Geschäftssitz in Marbella an eine renommierte Bank eingezahlt. Das Büro des Geldanlageunternehmens bestand aus einem Briefkasten. Das unter „APM Investment Ltd.“ bekannt gewordene Betrugsmodell war nach außen hin wie ein professionelles Portfolio-Management gestaltet. Es wurde eine ansprechend aufgemachte Homepage gestaltet, auf der behauptet wurde, durch ein eigenes entwickeltes Management die mit der Investition verbundenen Risiken minimieren zu können. Vollmundig wurde propagiert mit Hilfe dieses Programms in der Vergangenheit Renditen von „mindestens 8,74% pro Monat“ erzielt zu haben.
Interessenten konnten nun über die Homepage der APM-Investment sowie über Links auf den Homepages der Vermittler mit den Betreibern Kontakt aufnehmen und nach Angabe ihrer Personalien online ein „Depot“ eröffnen. Danach konnten die Kunden sowohl „Einzahlungen“ auf ihr Depot als auch „Abhebungen“ von diesem vornehmen und sich jederzeit online einen Überblick über den aktuellen „Kontostand“ ihres „Depots“ verschaffen. Problematisch war nur, dass hier die teilweise am Anfang noch möglichen Auszahlungen durch die Einzahlungen von später dazugekommenen Investoren ermöglicht wurden.
Die aufrufbaren Kontoauszüge zeigten durchweg traumhafte Renditen und eine sagenhafte Geldvermehrung an, die viele Anleger nicht missen wollten. Erst nachdem die ersten Auszahlungen mangels Masse nicht mehr möglich waren, flog das System auf. Derzeit müssen sich die Verantwortlichen wegen gewerbsmäßigen schweren Anlagebetrugs vor dem Landgericht Stuttgart vor Gericht verantworten.
Die Gier schaltet den Verstand aus
Gier nebst Fahrlässigkeit ist selbst in vermeintlich „intelligenten Kreisen“ der Hauptgrund, warum auch dort erfolgreich Kasse gemacht werden kann. Selbst mit Geldanlagen vertraute Menschen lassen gerne das Denken delegieren und möchten in der Gier glauben, dass die vorgestellten Kapitalanlagenmodelle so funktionieren können. Selbst erfahrene Anleger fallen häufig auf unrealistische Finanzierungen, Bankenwechsel und Termingeschäfte rein. Erhöht wird der Schaden dadurch, wenn neben der Gier und der Fahrlässigkeit das Opfer sich selbst nicht zuzugeben vermag, dass es das gesamte, fantastische Geldvermehrungsmodell nicht versteht. Niemand mag öffentlich und zuletzt sich selber eingestehen, dass das vermeintlich traumhafte Modell nicht funktioniert. Selbst im oben genannten Fall wurden Warnzeichen nicht erkannt. Eine gut aufgemachte Webseite mit allen Kommunikationsdaten und eine attraktive Büroadresse sagen nichts aus. Die cleveren Kapitalanlagenbetrüger fallen meist durch große Mobilität auf. Die Unternehmen und die dahinter stehenden Personen sind nur in der Verkaufsphase und der Sicherungs- und Beruhigungsphase für die Opfer gut erreichbar. Sobald erste kritische Fragen auftauchen, ist es mit der Kommunikation vorbei. So war es auch in Sachen APM-Investment. Hier wurden später die Gelder nicht mehr in Spanien, sondern durch eine neue Bankverbindung in Belize, einem Staat in Zentralamerika zwischen Mexiko und Guatemala, eingesammelt.
Reich werden auf Mallorca
Die oben genannte Vorgehensweise ist im Übrigen beliebig fortsetzbar. So wurde ein ähnliches System auch auf der Sonneninsel Mallorca betrieben. Bei einer Mindesteinlage von 500,00 Euro wurden Renditen von 12% versprochen, inklusive einer Kapitalgarantie auf die Einlagen nach drei Monaten. Auch hier ließen sich viele Anleger dazu hinreißen, nicht dem Verstand zu folgen, sondern der Gier. Die Betreiber solcher Systeme verstehen es dabei meisterlich, die Anleger zu beruhigen. Meistens werden professionelle „Auszahlungssysteme“ versprochen, deren Programmierung und Verwirklichung „nur noch wenig Zeit“ benötigt. Darauf warten die Anleger bis heute. Vielfach lassen sich damit Zweifel ausräumen oder jedenfalls verzögern. Wichtig ist es indes, eine sehr professionelle Internetseite mit einem schwer findbaren Firmennamen ansprechend zu gestalten. Solche Firmennamen sind später unter den milliarden Internetseiten schwer auffindbar.
Dieser gefährliche Mix aus krimineller Energie und Cleverness von professionellen Anlagebetrügern erweckt bei den vertrauensvollen Anlegern ein falsches Sicherheitsgefühl, welches falsches Vertrauen aufbaut und möglicherweise kritische Fragen nach Legalität und Sinnhaftigkeit oder langfristigen Strategien gezielt in den Hintergrund drängt. Ist diese Schwelle erst einmal überschritten, gelingt es meist nicht mehr, vor Schadenseintritt die Notbremse zu ziehen, wenn gegebenenfalls von dritter Seite die ersten Hinweise auf Mängel in der vermeintlichen Seriosität der Anlage auflaufen. Dies ist den Anlagebetrügern bewusst und von ihnen gewollt.
Unlauterer Wettbewerb und die Gefahr im Kleingedruckten
Auch mit Hilfe von so genannten GratisAngeboten gehen dreiste Abzocker im Internet auf Kundenfang. Auf zahlreichen Internetseiten werden kostenlose Dienste wie SMS-Versand oder eine Lehrstellensuche, zum Teil gepaart mit einem Gewinnspiel, angeboten. Die Betreiber richten sich dabei gezielt an die sogenannte „Internetgeneration“. Wer jedoch auf solche scheinbar kostenfreie Angebote hereinfällt, erlebt meist eine böse Überraschung.
Fast immer muss man sich mit seinen persönlichen Daten registrieren, um den jeweiligen Dienst zu nutzen. Wer nun wahrheitsgemäß seine Daten angibt und diese an den Betreiber sendet, läuft Gefahr, hier in die so genannte Vertragsfalle zu laufen. Häufig wird ein monatlicher Betrag für die Nutzung des Angebotes berechnet, welcher nach einer gewissen kostenlosen Probezeit fällig wird. Dabei erscheinen diese „Gratis-Angebote“ ohne deutlich sichtbare Belehrung über die Vertragsbedingungen im Internet. Häufig sorgt dabei ein Gewinnspiel für zusätzlichen Anreiz seine Kommunikationsdaten zu offenbaren. Der geneigte Nutzer wird selten das umfangreiche Kleingedruckte am Ende der Internetseite oder nach einem Mausklick in Gänze durchlesen. Zwar hat man bei Vertragsschlüssen im Internet ein gesetzlich garantiertes Widerspruchsrecht innerhalb von 14 Tagen, dieses muss jedoch auch wahrgenommen werden. Häufig verhalten sich die zweifelhaften Anbieter während der ersten zwei Wochen ruhig und erinnern erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist an die Zahlungspflicht. Dann wird dem erstaunten Nutzer mitgeteilt, dass nicht nur eine monatliche Zahlungspflicht entstanden ist, sondern diese auch für ein Jahr im Voraus abgebucht wird. Schnell wird dann aus einem Betrag von 7 Euro pro Monat eine Rechnung von 84 Euro, welche sofort fällig ist.
Die schnellen Schreiben der Inkassoanwälte
So verhält es sich auch im Fall der bundesweit bekannten Gebrüder Schmidtlein. Die Schmidtlein GbR ist dabei nach Ansicht der Verbraucherzentralen in Deutschland ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann. Zunächst konnte man vermeintlich zustande gekommene Verträge mit Hinweis auf unrichtige Widerrufsbelehrungen relativ schnell und wirksam widerrufen. Jedoch lernen auch Abzocker dazu. Gerade wenn, wie im Fall der Gebrüder Schmidtlein, eng mit so genannten „Inkassoanwälten“ zusammengearbeitet wird, werden die Webseiten schnell juristisch wasserdicht gemacht. So kommt nach einer anfänglichen Rechnung der Webseitenbetreiber bei Nichtzahlung durch den Anwender prompt ein Anspruchsschreiben des für das Inkasso beauftragten Rechtsanwalts, der auch ein Stück vom Kuchen haben will. Auch hier wird aktiv auf den Faktor Einschüchterung vertraut, vielfach wird gezahlt, obwohl ein Vertrag gar nicht zustande gekommen ist. So kann man gleich doppelt Kasse machen und die Rechnung wird höher. Zwar handelt es sich meist nur um kleinere Beträge, zwischen 80,00 Euro und 100,00 Euro, diese können sich jedoch durch die Einschaltung der Inkassoanwälte schnell erhöhen.
Wer aus Verzweifelung oder Angst zahlt, hat noch schlechtere Karten. Juristisch werden Zahlungen auf unberechtigte Forderungen als Anerkennung der Forderung behandelt. Wer nun also aus Angst den Voraus-Beitrag für das erste Jahr gezahlt hat, erkennt auch seine Zahlungspflicht für das zweite Jahr an.
Bei der Vielzahl der angebotenen Dienste pro Anbieter und der noch größeren Zahl der Nutzer kann sich das Modell schnell für den Betreiber rentieren. Insbesondere dann, wenn das mühselige Geldeintreiben Anwälten mit professionell wirkenden Anspruchsschreiben überlassen wird. Die Betreiber bauen vielmehr auf eingeschüchterte Bürger, die lieber zahlen als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Wird nur ein Bruchteil der Forderungen erfüllt, hat sich der Aufwand für die Drahtzieher angesichts der großen Anzahl der verschickten Zahlungsaufforderungen schon gelohnt.
Die Anonymität des Internets hinterfragen
Meist ist das Internet deshalb nur ein weiteres Mittel zur Erreichung der kriminellen Ziele. Hier gibt es den Vorteil, dass die persönliche, menschliche Komponente ausgeschaltet werden kann und vermeintliche „Fakten“ den menschlichen Rat ersetzen. Auch ist es leichter, in der Anonymität des Internets Hemmungen über Bord zu werfen. Um solchen psychologischen Fallen schon im Vorfeld zu entkommen, bedarf es lediglich einiger weniger einfacher Schritte, um die vermeintlich hoch profitable Anlagestrategie auf ihre Seriosität und den eigentlichen Hintergrund abzuklopfen. Genauere Kenntnis von Anlagestrategien und den Hintergründen sind dabei zwar von Vorteil, jedoch nicht zwingend notwendig. Wie auch im „richtigen Leben“ reicht es bei den Internetangeboten schon, sich den Anbieter bzw. den angebotenen Inhalt einer kritischen Durchleuchtung zu unterziehen. Wer die schnelle Geldvermehrung mit minimalem Aufwand propagiert, ist nur selten seriös. Hier sollte man versuchen, auf das eigene, meist funktionierende Bauchgefühl zu hören und nicht den vermeintlichen goldenen Versprechungen zu vertrauen.
Auch wenn etwas „kostenlos“ ist, heißt es nicht, dass keine Kosten entstehen. Wer das Kleingedruckte liest, wird meistens auf Ungereimtheiten oder Überraschungen stoßen. Wer sich schnell durch die Seiten klickt und seine persönlichen Daten eingibt, sollte sich fragen, warum diese bei „kostenlosen“ Internetangeboten überhaupt abgefragt werden. Wer an Gewinnspielen teilnimmt, sollte sichergehen, dass seine Daten auch nur für das Gewinnspiel verwendet werden. Ein falsch gesetztes Häkchen im Internet kann schnell zu einer Zustimmung im Rahmen eines Vertragsverhältnisses führen.
Vorsicht vor kostenpflichtiger Hilfe
Besonders dreist sind dabei im Internet Anbieter, welche Geschädigten Hilfe im Rahmen eines kostenpflichtigen Angebotes anbieten. Werfen Sie schlechtem Geld kein gutes Geld hinterher. Vielfach sind die angebotenen Hilfspakete der „Opferschutzgruppen“ nicht das Geld wert, welches für sie verlangt wird.
Manchmal ist es indessen schon ausreichend, dem Gegner ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren in Aussicht zu stellen, um hier ein Entgegenkommen zu begünstigen. Diese legale Drohkulisse kann bei Anlageanbietern aus Übersee natürlich keinen Schrecken verursachen. Letztendlich kann es im Einzelfall günstiger sein, einen auf den ersten Blick unvorteilhaften Vergleich zu erzielen, als auf einen langen Prozess mit ungewissem Ausgang zu hoffen, während dauernd das Insolvenzrisiko der Anlagegesellschaft droht und letztendlich man ohne Urteil mit Wert dasteht.
Autor: RA Dr. Thomas Schulte