Lebensversicherung verkaufen

VORTEILE NUTZEN

Die Lebensversicherung - ein Auslaufmodell: Schwache Zinsen und hohe Gebühren sorgen dafür, dass die Rendite nicht einmal die Inflationsrate ausgleicht. Die einzige Lösung lautet: Lebensversicherung verkaufen.

Wie das funktioniert? Ganz einfach: Verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung an Der Freie Berater – wir erstatten Ihnen den vollen Rückkaufswert und kämpfen gegen die Versicherer für weitere Rückerstattungen.

Unser Rat: Vertrauen Sie auf Der Freie Berater – und verkaufen Sie endgültig Ihre Lebensversicherung!

Gutes tun und

GELD VERDIENEN

Wollen Sie Freunden und Bekannten helfen, aus ihrer Lebensversicherung auszusteigen? Dann informieren Sie sich über unsere neuen, flexiblen Vertriebslösungen – und profitieren Sie von Provisionen in Höhe von bis zu 110 Euro pro verkaufter Police. Es lohnt sich!

Kunden werden

Gemeinsam mit unserem Hauptgesellschafter bieten wir seit 2010 die Dienstleistungen, bestehende Verträge für Verbraucher zu kündigen und infolge Mehrerlöse bei den Gesellschaften zu erstreiten. Grundlage dafür ist die aktuelle Rechtsprechung, die die Rechte der Verbraucher stärkt und einen verlustfreien Ausstieg  aus Verträgen ermöglicht. Lesen Sie hier über die Folgen, mit denen man zu rechnen hat, wenn man sich für die Rechte der Verbraucher stark macht. 

Was ist Verbraucherschutz? In Deutschland reden viele von Verbraucherschutz und reden und reden. Die meisten kritisieren nur und zeigen mit Fingern auf andere. Konsequent ist das nicht gerade, denn meckern kann jeder. Die Frage ist, wer macht es besser und steht dafür dann auch ein? Da wird die Luft schon dünner auf dem Verbraucherschützer-Olymp. Was passiert, wenn man sich aktiv und konsequent für die Rechte der Verbraucher stark macht, kann Der Freie Berater als Augenzeuge berichten, denn wir sitzen in der ersten Reihe, wenn es darum geht, die heißen Eisen anzupacken.

Die meisten sind aufgrund von wirtschaftlichen Abhängigkeiten gar nicht in der Lage, wirklichen Verbraucherschutz zu betreiben. Sofern man in aller Konsequenz für den Verbraucher aktiv wird, macht man sich keine Freude in der Branche. Das ist auch der Grund, warum so viele nur reden. Reden tut bekanntlich niemandem weh. Wer auf der einen Seite gegen die Institute spricht und auf der anderen Seite dann doch wieder Lösungen genau dieser Institute empfiehlt, wie glaubwürdig mag so jemand sein? Oder wie glaubwürdig ist jemand, der scheinbar gegen Institute schreibt, aber ein paar Seiten weiter Werbung anderer Institute abbildet? Wir setzen Verbraucherschutz an vorderster Stelle, an der Front, um. Wir mauscheln nicht mit Banken oder Versicherungen. Wenn ein Verbraucher Hilfe braucht, bekommt er sie, egal, welches Produkt von welchem Institut er in der Tasche hat. Denn wir haben als anzeigenunabhängiges Magazin keine Konsequenzen von Instituten zu befürchten. Wir haben uns Gott-sei-Dank frühzeitig von diesen unabhängig gemacht.

Wir beziehen Stellung, weil es höchste Zeit wird, den Instituten mal so richtig ans Knie zu treten, statt sich weiterhin treten zu lassen. Das soll nicht etwa ketzerisch klingen, sondern symbolisieren, worum es hier geht. Die Institute sind so mächtig, dass sich ihnen niemand in den Weg stellt. Selbst die Regierung ist von ihnen abhängig und lässt sich von der Finanzlobby mit schöner Regelmäßigkeit auf Kosten der Steuerzahler über den Tisch ziehen. Die vor kurzem durchgeführten Bankenrettungsaktionen sind ein schönes Beispiel dafür, wie ernst die Lage ist. Wenn Herr Ackermann als Chef der Finanzlobby auffordert „Springen Sie, Frau Merkel!“ dann springt die Kanzlerin! Doch nun können sich Verbraucher endlich mal wehren und den Instituten die Stirn bieten. Die Rechtsprechung befindet sich häufig auf der Seite der Verbraucher, denn das, was die Institute mit ihren Kunden machen ist nicht mehr hinnehmbar. Deshalb sollte niemand zögern und sich das Geld, das ihm zusteht von den Instituten zurück holen!

Nun bieten wir seit gut zwölf Monaten allen Verbrauchern die Möglichkeit, sich ihr Geld von den Instituten zurückzuholen. Risiken bestehen für die Verbraucher keine, denn die Prozesskosten übernehmen wir für sie. Wir tragen das volle Prozessrisiko. Mit unserer Dienstleistung sind wir in nur einem Jahr zu dem größten Anbieter in diesem Bereich gewachsen. Den Instituten bleibt keine Wahl, als letzten Endes klein bei zu geben und zu bezahlen. Aber wer zahlt schon gern, wenn er es gewohnt ist, die Hand aufzuhalten? Da dieser direkte Weg, uns rechtlich gegenüber zu treten, aufgrund der aktuellen Rechtsprechung verbaut ist, begeben sich die Institute auf Nebenschauplätze und versuchen verzweifelt, unsere Arbeit über andere Wege zu boykottieren. Lesen Sie selbst:

 

Bausparkasse BHW zeigt Anwalt an

Wenn Du weißt, dass Dein Gegner im Recht ist, werden die Optionen rar. Die BHW war anscheinend der Ansicht, dass es für einen Anwalt unmoralisch sei, wenn er Verbrauchern aus ihren Verträgen hilft und dafürvsorgt, dass sie ihr Geld zurück bekommen. Also zeigte die BHW einen der mit uns kooperierenden Rechtsanwälte bei der zuständigen Anwaltskammer an. DievRechtsabteilung der BHW hat sich dabei mächtig ins Zeug gelegt und so ziemlich jeden Punkt unseres Konzeptes angegriffen. Es sei rechtswidrig und was nicht alles. Die Anwaltskammer antwortete der BHW, dass unser Vorgehen und damit auch das des Anwalts rechtlich in Ordnung und von der Kammer genehmigt sei.

 

Stuttgarter Versicherung zeigt Anwalt an

Erfahrungsgemäß brüllen immer die am lautesten, die den meisten Dreck am Stecken haben. Die Kreativen der Stuttgarter Lebensversicherung kamen auf die gleiche Idee wie die Herren bei der BHW und zeigten unseren Rechtsanwalt ebenfalls bei der Anwaltskammer an. Antwort der Kammer: Die Vorgehensweise sei bekannt und einwandfrei.

Der Vollständigkeit halber sollte erwähnt werden, dass die Kunden der BHW und der Stuttgarter durch diese Verzweiflungsaktionen nur unnötige Wartezeiten in Kauf nehmen mussten. Auf unsere Forderungen an beide Gesellschaften erfolgte bisher keine Reaktion. Die gute Nachricht ist, dass die Reaktion der Anwaltskammer bestätigte, wer sich im Recht befindet und dass alles von unserer Seite in absoluter Ordnung geschieht.

 

Bank Zwei Puls (ehemals AIG Bank) gedenkt Klage gegen uns einzureichen

Die Bank Zwei Plus schlägt einen anderen Weg ein. Über Frankfurter Rechtsanwälte versucht sie, eine Unterlassungserklärung von uns zu bekommen und kündigt an, bei Nichtabgabe eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Die Fakten, die wir durch unsere Anwälte vortragen, um die Kunden aus ihren Verträgen verlustfrei herauszuholen, werden dabei nicht Gegenstand der Verhandlungen sein, denn diese sind unbestritten. Hier geht es um das Wettbewerbsrecht, welches unser Vorgehen verbietet. Im Wettbewerbsrecht ist es nämlich untersagt aggressiv abzuwerben, zur Kündigung aufzurufen oder pauschaliert über ein Unternehmen schlecht zu reden – selbst dann, wenn die Fakten wahr sind - und dergleichen mehr. Als Wettbewerber darf man keine Angriffe gegen Mitbewerber starten. Zwar hat der Bundesgerichtshof mittlerweile geurteilt, dass Abwerbung und Ausspannung erlaubt seien, doch geht es immer wieder um die Frage, ob dies im Einzelfall oberhalb oder unterhalb der Gürtellinie geschieht.

 

Atlantik Lux reicht Klage ein

Die Atlantik Lux hat gleich alles gegeben. So hat diese Lebensversicherungsgesellschaft gleich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Hamburg eingereicht. Das Gericht hat diese jedoch nicht erlassen, sondern noch kurz vor Weihnachten (20.12.) einen Termin angesetzt. Bei Redaktionsschluss lagen uns deshalb noch keine weiteren Informationen aus dem Termin vor.

Auch hier geht es ausschließlich um wettbewerbsrechtliche Belange. Wieder sieht sich ein Anbieter als von uns schlecht behandelt, verunglimpft oder was auch immer. Inhaltliche Auseinandersetzungen gibt es erneut keine. Wie sollte es auch, denn immerhin halten wir uns an die Wahrheit und folgen nur der Rechtsprechung. Aus Sicht eines Versicherers mit einem Produkt zweifelhafter Qualität (siehe auch Bericht: „Beispielrechnungen ohne Aussagekraft“ in dieser Ausgabe) kann einem schon der Hintern auf Grundeis gehen, wenn man einsehen muss, dass die eigene Rechtsabteilung versagt hat. Denn dass sie versagt hat, ergibt sich aus dem Umstand, dass sich das bei Vermittlern aggressiv als stornofrei beworbene Produkt, im Nachhinein als Kuckucksei herausgestellt hat. Hier wird offenbar händeringend nach einem Weg gesucht, das bevorstehende Desaster zu verhindern und uns mundtot zu machen.

Zugegeben: Wir zielen manchmal ein wenig unterhalb der Gürtellinie. Dort ist es oft einfach viel interessanter! Eines sollte diesen Mitbewerbern eigentlich klar sein: Sie können versuchen, uns Schwierigkeiten zu machen. Aber wer glaubt denn allen Ernstes, dass wir unsere Aktivitäten selbst mit einer Untersagung von irgendwelchen Punkten einstellen werden? Glauben diese Menschen wirklich, uns von unserem Weg abbringen zu können? Das ist einfach lächerlich. Plan B lautet, neue Firma gründen, dann im Ausland, Strohmann rein und weiter geht’s! Denn wir nehmen Verbraucherschutz ernst, und wer meint, uns aufhalten zu können, der ist naiv. Das ist vergleichbar mit einem, der sich auf ein Gleis stellt und meint, einen entgegenkommenden ICE aufhalten zu können. Unser Anliegen ist es, dem Verbraucher den Rücken zu stärken und ihm das zu ermöglich, was ihm zusteht. Und das ist nichts Falsches! Im Gegenteil, es ist moralisch nicht vertretbar, den Verbraucher weiter zu übervorteilen, wie es die Institute seit Jahrzehnten machen. Jemand muss den Verbrauchern beistehen und so lange es niemand besser macht, tun wir das! 

 

Autor: Michael Sielmon